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Sonja Willner – Rechtsanwältin und Abogada in Palma de Mallorca

Beschreibung

Sonja Willner – Anwältin für Immobilienrecht und Erbrecht auf Mallorca

Sonja Willner

Sonja Willner ist in Deutschland als Rechtsanwältin und in Spanien als Abogada zugelassen. Von Palma de Mallorca aus begleitet sie deutschsprachige Mandanten bei Immobilienkäufen und -verkäufen sowie bei Testamenten und Erbschaften mit Spanien-Bezug. Rechtliche Beratung bei Immobilien und Erbschaften in Spanien, Vertragsgestaltung, administrative Abwicklung und – bei Bedarf – beglaubigte Übersetzungen werden eng aufeinander abgestimmt.

Deutsch-spanische Rechtsberatung mit klarer Spezialisierung

Immobilientransaktionen und grenzüberschreitende Erbfälle erfordern nicht nur Kenntnisse des spanischen Rechts. Ebenso wichtig ist das Verständnis dafür, wie sich deutsche und spanische Abläufe, Begriffe und rechtliche Erwartungen voneinander unterscheiden.

Die Kanzlei von Sonja Willner konzentriert sich bewusst auf zwei Tätigkeitsbereiche: die außergerichtliche rechtliche Begleitung von Immobilienkäufen und Immobilienverkäufen in Spanien sowie Testamente und Erbschaften mit Spanien-Bezug. Allgemeine Rechtsmandate und streitige Gerichtsverfahren gehören nicht zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei.

Mandanten erhalten dadurch eine auf den jeweiligen Vorgang zugeschnittene Begleitung – von der ersten rechtlichen Prüfung über die Vertragsgestaltung und Abstimmung mit den Beteiligten bis zur notariellen Beurkundung und anschließenden Abwicklung.

Immobilienkauf und Immobilienverkauf auf Mallorca und in Spanien

Beim Kauf einer Immobilie in Spanien sollten die rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse möglichst vor Unterzeichnung einer Reservierungsvereinbarung oder eines Kaufvertrags geprüft werden. Dazu können insbesondere die Eigentumsverhältnisse, Belastungen im Grundbuch, Angaben im Kataster, die baurechtliche Situation, Unterlagen der Eigentümergemeinschaft sowie die vertraglichen und steuerlichen Rahmenbedingungen gehören.

Sonja Willner begleitet Käufer während des gesamten Erwerbsprozesses. Sie prüft und erläutert die maßgeblichen Unterlagen, gestaltet oder überarbeitet Reservierungs- und Kaufverträge, stimmt Vollmachten und notarielle Dokumente ab und bereitet die Beurkundung vor. Auch die Kommunikation mit Maklern, Banken, Notariaten, Architekten, Verwaltungen und Behörden kann im Rahmen des Mandats koordiniert werden.

Verkäufer unterstützt die Kanzlei bei der rechtlichen Vorbereitung der Transaktion, der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, der Vertragsgestaltung sowie der Abstimmung des Notartermins und der anschließenden Abwicklung. Ziel ist ein klar strukturierter Ablauf, bei dem rechtliche Risiken frühzeitig erkannt und die nächsten Schritte verständlich erläutert werden.

Erbrecht in Spanien: Testamente und Erbschaften

Bei Erbfällen mit Bezug zu mehreren Ländern muss zunächst geklärt werden, welches Erbrecht anwendbar ist und welche Verfügungen von Todes wegen bestehen. Hinzu kommen Fragen zur Erbenstellung, zu Pflichtteilsrechten, zur Annahme der Erbschaft sowie zu notariellen, steuerlichen und grundbuchrechtlichen Schritten in Spanien.

Sonja Willner berät bei der Gestaltung von Testamenten mit Spanien-Bezug und begleitet die Annahme und Abwicklung von Erbschaften in Spanien. Dabei werden die persönliche und familiäre Situation, die vorhandenen Vermögenswerte und die rechtlichen Verbindungen zu Deutschland und Spanien berücksichtigt.

Im Erbfall koordiniert die Kanzlei die rechtlichen Schritte, unterstützt bei der Beschaffung und Prüfung der erforderlichen Unterlagen und begleitet die notarielle Erbschaftsannahme sowie die anschließende Umschreibung von Immobilien und sonstigen Vermögenswerten. Steuerliche Folgen werden frühzeitig in die Planung einbezogen; soweit erforderlich, erfolgt die Abstimmung mit Steuerberatern oder weiteren Fachleuten.

Direkte und persönliche Mandantenbetreuung

Immobiliengeschäfte und Erbschaften betreffen häufig hohe Vermögenswerte und sehr persönliche Entscheidungen. Sonja Willner und ihr Team setzen deshalb auf eine direkte, verlässliche und verständliche Kommunikation.

Die rechtlichen Fragen und nächsten Schritte werden nachvollziehbar erläutert. Unterlagen und Entscheidungen werden mit den Mandanten abgestimmt, ohne unnötige Wechsel der Ansprechpartner. Die Beratung kann auf Deutsch, Spanisch und Englisch erfolgen. So lassen sich sprachliche Missverständnisse und zusätzliche Abstimmungswege möglichst vermeiden.

Die Verbindung aus deutscher und spanischer Zulassung erleichtert insbesondere die Betreuung deutschsprachiger Mandanten, die mit den rechtlichen und administrativen Abläufen in Spanien noch nicht vertraut sind.

Gestoría für NIE, Steuern und Behördenwege

Über die angeschlossene Gestoría können die im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen und Erbschaften erforderlichen administrativen Schritte in den Ablauf einbezogen werden.

Hierzu gehören unter anderem die Beantragung der spanischen Ausländeridentifikationsnummer NIE, die Einholung elektronischer Zertifikate, die Erstellung und Einreichung der mit dem Vorgang verbundenen Steuererklärungen sowie weitere notwendige Behördenwege. Auch die Einreichung notarieller Urkunden und die Begleitung der Eintragung im Grundbuch und Kataster können koordiniert werden.

Rechtliche Beratung bei Immobilien und Erbschaften in Spanien, Vertragsgestaltung, administrative Abwicklung und – bei Bedarf – beglaubigte Übersetzungen werden eng aufeinander abgestimmt.

Beglaubigte Übersetzungen für Deutschland und Spanien

Sonja Willner ist außerdem vereidigte Übersetzerin für Deutschland und Spanien. Sie erstellt beglaubigte Übersetzungen für notarielle und behördliche Zwecke.

Bei internationalen Immobilien- und Erbfällen werden regelmäßig Urkunden, Vollmachten, Testamente, Registerauszüge oder andere amtliche Dokumente in einer anerkannten Übersetzung benötigt. Diese können im Rahmen der rechtlichen Betreuung direkt berücksichtigt und auf den jeweiligen Vorgang abgestimmt werden.

Damit lassen sich zusätzliche Abstimmungswege vermeiden und rechtliche Dokumente, Behördenunterlagen und Übersetzungen in einem gemeinsamen Ablauf bearbeiten.

Kontaktdaten
Adresse
Calle Velázquez 10, Entlo 1
07002 Palma de Mallorca, Illes Balears
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Tätigkeitsgebiet
Tätigkeitsgebiet: Mallorca
Öffnungszeiten
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  • Montag: 08:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Portfolio
  • Immobilienrecht auf Mallorca und in Spanien
  • Rechtliche Begleitung beim Immobilienkauf und Immobilienverkauf
  • Prüfung und Abstimmung von Kaufverträgen und Vertragsunterlagen
  • Vorbereitung notarieller Beurkundungen und Grundbucheintragungen
  • Erbrecht in Spanien: Testamente und Erbschaften
  • Behördenservice über die angeschlossene Gestoría
  • NIE-Nummern, elektronische Zertifikate und steuerliche Anmeldungen
  • Beglaubigte Übersetzungen für Deutschland und Spanien
Fotos
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