Allgemeine Nutzungsbedingungen

für die regionale Plattform mallorca.pro und das angebundenen Hochglanzmagazin Branchenbuch Mallorca – Who is Who

  • 1 Geltungsbereich
  • 2 Leistungsumfang mallorca.pro
  • 3 Auftragserteilung und Laufzeiten
  • 4 Qualitätssicherung
  • 5 Vertraglichen Pflichten des Plattformbetreiber
  • 6 Vertraglichen Pflichten des Auftraggebers
  • 7 Workflow
  • 8 Zahlungen und Fälligkeit
  • 9 Leistungsstörungen, Abnahme und Haftung
  • 10 Datenverarbeitung und Rechtseinräumung
  • 11 Fristen
  • 12 Richtlinien und Korrekturen
  • 13 Außendarstellung
  • 14 Geheimhaltung und Kundenschutz
  • 15 Datensicherung
  • 16 Rechtsnachfolge
  • 17 Schlussbestimmungen
  • 1 Geltungsbereich

 

Die Mediagroup Balear SL(folgend „Plattformbetreiber“ genannt) betreibt die Plattformen mallorca.pro stellt den Nutzern (folgend „Anbieter/Auftraggeber“ bzw. „Besucher“ genannt) dieser Plattformen die hierauf angebotenen Leistungen auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Verfügung.

mallorca.pro ist eine regionale Plattform für professionelle Anbieter und Dienstleister mit dazugehörigen Veranstaltungen für die Region. Ziel des Plattformbetreibers ist es, regionale Anbieter mit internetbasierten Marketing- und Verkaufsmöglichkeiten zu unterstützen. Der Nutzer der Plattformen (Anbieter/Auftraggeber) betreibt eventuell unter seiner eigenen Domain eine Website oder einen Onlineshop. Der Plattformbetreiber bietet dem Anbieter/Auftraggeber an, durch Verknüpfung der URL seiner Website oder seines Onlineshops mit der des Plattformbetreibers an den Plattformen teilzunehmen, damit der Anbieter/Auftraggeber den Vertrieb seiner Produkte über das Internet erweitern kann.

Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen sind Bestandteil aller zwischen dem Anbieter/Auftraggeber und dem Plattformbetreiber geschlossenen Verträge über Produkte und Dienstleistungen der Anbieter- und Eventplattform mallorca.pro und deren alleinige Grundlage; entgegenstehende Geschäfts- oder Nutzungsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Plattformbetreiber nicht ausdrücklich widersprochen hat und den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

Für die einzelnen Leistungen bestehen zum Teil spezielle produktbezogene AGB sowie Aufnahmerichtlinien, welche ergänzend zu diesen Allgemeinen Nutzungsbedingungen zur Anwendung kommen und im Kollisionsfall vorrangig gelten.

Mit Auftragserteilung versichert der Anbieter/Auftraggeber, dass er nicht Verbraucher, sondern Unternehmer und Kaufmann ist.

  • 2 Leistungsumfang mallorca.pro

Der Plattformbetreiber bietet mit mallorca.pro eine Plattform für gewerbliche Firmeneinträge und Veranstaltungen an, in das sich Unternehmen und Veranstalter eintragen lassen können. Die Adressen werden georeferenziert und in softwaregenerierten digitalen Karten des Dienstes OpenStreetMap dargestellt.

Für jeden Eintrag ist die Angabe einer je nach Leistungspaket festgelegten Anzahl von Kategorien und Suchbegriffen möglich, die der möglichst spezifischen Datensuche dienen. Der Plattformbetreiber kann die Suchbegriffe jederzeit ohne Ihre Zustimmung ergänzen oder ändern, um die Auffindbarkeit auf der Plattform und im Internet zu optimieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit Suchbegriffe kostenlos zu ergänzen oder ändern zu lassen.

Der Eintrag wird bei einer Suche nach den angegebenen Suchbegriffen auch in der direkten Trefferliste (Ergebnisliste einer Suche bestehend aus Branche/Suchbegriff-Ort Kombination) angezeigt. Ort des Eintrags ist bei Anbietereinträgen der Unternehmenssitz, bei Veranstaltungen der Veranstaltungsort.

Angaben aus den Anbieter- und Eventeinträgen erscheinen eventuell auch in verschiedenen externen Adress- und Veranstaltungsplattformen.

Die geographische Darstellung der Einträge erfolgt über die softwareseitigen Vorgaben des Karten- und Routenmaterials von OpenStreetMap. Aufgrund der Beschaffenheit der Software für die Georeferenzierung kann im Einzelfall der Standort des Anbieter/Auftraggeber oder der Veranstaltung nur näherungsweise oder gar nicht dargestellt werden.

Im Rahmen des beauftragten Leistungsumfangs kann der Anbieter/Auftraggeber jederzeit inhaltliche Änderungen seines Anbieter- oder Eventeintrags vornehmen.

Verträge über die auf mallorca.pro dargestellten Informationen können direkt über die Plattform zwischen den Nutzern (Besuchern und Anbietern/Auftraggeber) geschlossen werden. Der Plattformbetreiber tritt insoweit lediglich als Vermittler auf und wird nicht selbst Vertragspartner der zwischen den Nutzern (Anbietern/Auftraggebern und Besuchern) geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung der zwischen den Nutzern (Anbietern/Auftraggebern und Besuchern) geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. Der Plattformbetreiber nimmt Willenserklärungen, die zwischen den Nutzern (Anbietern/Auftraggebern und Besuchern) ausgetauscht werden, nicht entgegen und steht nicht dafür ein, dass es zwischen den Nutzern tatsächlich zum Vertragsschluss kommt.

Zur Nutzung von mallorca.pro ermöglicht der Plattformbetreiber dem Anbieter/Auftraggeber einen eingeschränkten Zugang zum Backend seiner Website und stellt ihm eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Plattformbetreibers verbleibt. Vom Plattformbetreiber nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Anbieters/Auftraggebers und dem Server des Plattformbetreibers.

mallorca.pro wird unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Anbieter/Auftraggeber vom Plattformbetreiber nicht gewährleistet werden. Der Plattformbetreiber bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Plattformbetreibers stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Plattformbetreiber wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

Die Software zum Betrieb von mallorca.pro wird in unregelmäßigen Abständen vom Plattformbetreiber aktualisiert. Der Anbieter/Auftraggeber erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Anbieter/Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

  • 3 Auftragserteilung und Laufzeiten

Leistungen können schriftlich, elektronisch oder telefonisch beim Plattformbetreiber beauftragt werden. Der Vertragsabschluss erfolgt schriftlich.

Die Auftragsausführung startet nach Vertragsabschluss, unabhängig davon, ob die allein vom Anbieter/Auftraggeber zur Verfügung zu stellenden oder einzupflegenden Inhalte vollständig oder richtig vorliegen.

Die Mindestvertragslaufzeit ein Jahr. Danach sind alle Aufträge vorbehaltlich einer abweichenden individualvertraglichen Abrede Daueraufträge, die sich als solche stets um jeweils einen Monat verlängern, wenn sie nicht mit einer Frist von 14 Tagen (hier eingehend) zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit oder eines je einmonatigen Verlängerungszeitraums gekündigt worden sind.

Alle Kündigungen bedürfen der Papierform.

Beauftragen der Anbieter/Auftraggeber während der Vertragslaufzeit zusätzliche Leistungen als Dauerauftrag, so laufen diese Zusatzaufträge unabhängig von weiteren Verträgen. Es gelten immer die jeweiligen Bedingungen und Laufzeiten der einzelnen abgeschlossenen Verträge.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Ein wichtiger Grund ist insbesondere:

  • ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht;
  • die Angabe falscher Anbieterdaten zur Verschleierung der wahren Identität;
  •  wenn der Anbieter/Auftraggeber im Falle einer kostenpflichtigen Nutzung von mallorca.pro für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgelts in Verzug ist;
  • wenn der Anbieter/Auftraggeber im Falle einer kostenpflichtigen Nutzung von mallorca.pro seine Zahlungen allgemein einstellt;
  •  wenn im Falle einer kostenpflichtigen Nutzung von mallorca.pro gegen das gesamte Vermögen der anderen Partei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die andere Partei vorliegen, ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde, gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von der anderen Partei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.

Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages durch den Plattformbetreiber, ist der Anbieter/Auftraggeber nicht berechtigt, erneut ein Nutzerkonto auf der Plattform mallorca.pro anzulegen.

Mit der Vertragsbeendigung verliert der Anbieter/Auftraggeber den Zugriff auf sein Nutzerkonto. Ferner erlischt mit der Vertragsbeendigung auch die Pflicht des Plattformbetreibers zur Speicherung von eingestellten Daten des Anbieters/Auftraggebers.

  • 4 Qualitätssicherung

Der Plattformbetreiber ist berechtigt, im Rahmen der Qualitätssicherung etwaig entdeckte Fehler in den Anbieter- und Eventseinträgen sowie Wareninseraten/-angeboten zu korrigieren.

Darüber hinaus kann der Plattformbetreiber Anbieter- und Eventeinträge sowie Wareninserate/-angebote hinsichtlich der Auffindbarkeit durch Suchmaschinen (SEO) optimieren, ohne dass der Plattformbetreiber hierzu verpflichtet wäre. Diese Erlaubnis kann der Anbieter/Auftraggeber jederzeit in Textform widerrufen sowie Korrekturen und Ergänzungen rückgängig machen oder löschen (lassen).

  • 5 Vertraglichen Pflichten des Plattformbetreiber

Die Leistungspflicht des Plattformbetreibers besteht darin, dem Anbieter/Auftraggeber während der Vertragslaufzeit die Möglichkeit eines Anbieter- oder Eventeintrags und Onlineshops gemäß der vereinbarten Leistungen zur Verfügung zu stellen und die Auffindbarkeit des Anbieter- oder Eventeintrags sowie der Wareninserate/-angebote auf den Plattformen mallorca.pro sowie im Internet sicherzustellen.

Ferner wird der Plattformbetreiber, entsprechend des vom Anbieter/Auftraggeber gewählten Leistungspakets, den Anbieter- und Eventeintrag unter Heranziehung von auf der Website des Anbieters/Auftraggebers verfügbaren Informationen und Abbildungen ergänzen und auszugsweise auch auf Webseiten Dritter, in sozialen Netzwerken und in weiteren Nutzungsformen und Medien platzieren und bewerben.

Eine bestimmte inhaltliche oder grafische Beschaffenheit eines Anbieter- und Eventeintrags oder Wareninserats/-angebots ist nicht Vertragsbestandteil. Der Nachweis der Veröffentlichung kann durch aktuelle Screenshots geführt werden.

 

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Website des Plattformbetreibers weitestgehend den Spezifikationen der aktuellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari sowie mindestens einer Bildschirmauflösung von 1024 x 768 Pixeln entsprechen soll.

Die Nutzung der Plattformen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Weder der Plattformbetreiber noch Mitarbeiter oder die Geschäftsführung haften – soweit gesetzlich erlaubt – für entgangene Gewinne oder Einnahmen oder für etwaige Schäden jeglicher Art in Zusammenhang mit den zur Verfügung gestellten Diensten der Plattformen mallorca.pro.

Der Plattformbetreiber erteilt keine Garantien für folgende Fälle, dass

  • die Ergebnisse der Nutzung die Erwartungen des Anbieters oder Nutzers erfüllen,
  • die Plattformen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder an einem bestimmten Ort verfügbar sind,
  • Fehler oder Fehlfunktionen an den Plattformen innerhalb einer bestimmten Zeit behoben werden,
  • die Plattformen frei von Viren oder sonstigen schädlichen Faktoren sind.

 

  • 6 Vertraglichen Pflichten des Anbieters/Auftraggebers

Zur Nutzung der Plattformen mallorca.pro stehen dem Anbieter/Auftraggeber in einigen Paketen Zugangsdaten zur Verfügung. Diese Zugangsdaten müssen unbedingt geheim gehalten werden und dürfen nicht unbefugten Dritten mitgeteilt werden. Wenn der Eindruck besteht, dass eine unbefugte Person über diese Zugangsdaten verfügt, ist der Anbieter/Auftraggeber verpflichtet, das Passwort sofort zu ändern oder den Plattformbetreiber umgehend zu informieren

Für die Inhalte und Daten eines Anbeiter- und Eventeintrags sowie der Wareninserate/-angebote haftet der Anbieter/Auftraggeber nach den allgemeinen Gesetzen.

Der Anbieter/Auftraggeber darf keine rechts- oder sittenwidrigen, beleidigenden, bedrohlichen, Gewalt verherrlichenden, rassistischen, sexuell anstößigen Inhalte hinterlegen oder auf solche verlinken, welche religiöse Gefühle verletzen oder politisch Andersdenkende verunglimpfen oder die geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen.

Der Anbieter/Auftraggeber erklärt weiterhin, sämtliche Urheber- sowie sonstigen Rechte an den eingesandten bzw. auf mallorca.pro und verwendeten Inhalten zu besitzen und dass auf eingesandten und verwendeten grafischen Inhalten (z.B. Videos, Fotos, Fotoserien) abgebildete Personen, die nicht nur Beiwerk zu einer Örtlichkeit oder Teil von abgebildeten Versammlungen oder ähnlichen Vorgängen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind.

Der Anbieter/Auftraggeber ist weiterhin verpflichtet, auf den werblichen Inhalt hinzuweisen, wenn redaktionelle und werbliche Beiträge vermischt werden, sowie klarzustellen, dass er selbst inhaltsverantwortlich für diese Webangebote sind.

Wird der Plattformbetreiber wegen eines Verstoßes gegen eine dieser Pflichten in Anspruch genommen, so stellt der Anbieter/Auftraggeber den Plattformbetreiber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei.

Bei Verstoß gegen eine dieser Pflichten ist der Plattformbetreiber berechtigt, die betroffenen Anbieter- und Eventeinträge sowie Wareninserate/-angebote ganz oder teilweise zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Plattformbetreiber behält sich zudem vor, die Veröffentlichung abzulehnen, wenn deren Inhalt möglicherweise einen Verstoß gegen geltende Gesetze, die öffentliche Ordnung, die guten Sitten, anerkannte Grundsätze der Moral sowie das Wettbewerbs-, Marken- oder Werberecht darstellt. Eine Rückerstattung entrichteter Entgelte erfolgt in solchen Fällen nicht.

Der Anbieter/Auftraggeber ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Information, wie z.B. AGB, Impressum, Widerrufsbedingungen etc., sofern vorgeschrieben, auf der Plattform zur Verfügung zu stellen oder zu verlinken. Für die Richtigkeit dieser gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ist der Anbieter/Auftraggeber, nicht der Plattformbetreiber, verantwortlich.

Der Anbieter/Auftraggeber erkennt an, dass Website und Elemente des Corporate Design von mallorca.pro durch Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte geschützt sind. Der Anbieter/Auftraggeber erhält lediglich das Recht zur eingeschränkten Nutzung von Plattform und Designelemente nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen.

Das vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellte Werbematerial für mallorca.pro sowie das Logo von mallorca.pro dürfen innerhalb der vorgegebenen Richtlinien des Corporate Design (Brand Guidelines) verwendet werden. Verstöße dagegen stellen gegebenenfalls eine Verletzung von Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechten dar.

  • 7 Workflow

Sollten Änderungen an der Domain, dem Logo oder Adressdaten entstehen, informieren die Parteien sich unverzüglich gegenseitig. Als entscheidungsbefugte Ansprechpartner im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages benennen sowohl der Anbieter/Auftraggeber sowie der Plattfombetreiber eine zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbare Person. Von anderen Personen abgegebene Erklärungen erlangen keine Rechtswirksamkeit.

Sämtliche Einträge, Korrekturen und Änderungen werden zunächst vom Plattformbetreiber dem Anbieter/Auftraggeber zur Prüfung und Freigabe vorgelegt. Der Anbieter/Auftraggeber erklärt sich bereit, innerhalb einer Frist von 10 Tagen auf die vorgelegten Entwürfe zu antworten.

  • 8 Zahlungen und Fälligkeit

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rechnungslegung mit Vertragsschluss. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 2 Wochen nach Rechnungslegung ohne Abzug zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Tag des Geldeinganges entscheidend. Der Plattformbetreiber behält sich vor, Rechnungen elektronisch an den Auftraggeber zu versenden.

Der Plattformbetreiber bietet den Anbietern/Auftraggebern die Zahlung der Rechnungsbeiträge per Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats an. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten hinzuzufügen. Hinsichtlich der jeweiligen Zahlungsmodalität gelten die Vereinbarungen bei Vertragsschluss.

Der Plattformbetreiber behält sich auch vor, eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle einer negativen Bonitätsrückmeldung, sowie im Falle einer Rücklastschrift bestimmte Zahlungsarten oder den Dienst für den Auftraggeber zu sperren.

Bei Zahlungsverzug durch den Anbieter/Auftraggeber sowie bei begründeten Zweifeln an dessen Zahlungsfähigkeit ist der Plattformbetreiber berechtigt, auch vor und während der Laufzeit des Vertrags die (weitere) Durchführung von Leistungen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Eintragungen des Auftraggebers bis zur vollständigen Zahlung der Restforderung zu sperren. Der Auftraggeber bleibt in diesem Falle zur Zahlung verpflichtet.

Bei Zahlung per Lastschrift zieht der Plattformbetreiber den jeweils fälligen Betrag monatlich im Voraus ein. Der Anbieter/Auftraggeber hat dem Plattformbetreiber in diesem Falle ein gültiges SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen. Beträge, die vom Anbieter/Auftraggeber mittels Lastschrift zum Einzug freigegeben werden, werden dem Plattformbetreiber unmittelbar gutgeschrieben. Mit dem SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt der Anbieter/Auftraggeber dem Plattformbetreiber die Ermächtigung, den Einzug des entsprechenden Betrags vom angegebenen Bankkonto des Anbieters/Auftraggebers bei einem inländischen Kreditinstitut im Lastschriftverfahren durchzuführen. Wird eine per Lastschrift eingeleitete Einzahlung aus vom Auftraggeber/Kontoinhaber vertretbaren Gründen, wie z.B. fehlerhafter Angaben, Widerruf oder nicht vorhandener Deckung auf dem Ursprungskonto nicht ausgeführt, hat der Anbieter/Auftraggeber dem Plattformbetreiber die anfallenden Kosten, insbesondere Bankgebühren, zu erstatten.

Der Anbieter/Auftraggeber verpflichtet sich, eine Änderung seiner Kontodaten unverzüglich mitzuteilen und auch bei einem Kontenwechsel ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat zu erteilen.

  • 9 Leistungsstörungen, Abnahme und Haftung

Der Plattformbetreiber übernimmt für die Verfügbarkeit des Auskunftssystems sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der Einträge sowie die Bewertungen in dem Portal mallorca.pro keine Haftung.

Eine Haftung für kurzzeitige, unerhebliche oder vom Plattformbetreiber nicht zu beeinflussende Störungen der Plattform bzw. der Abrufbarkeit der Anbieter- und Eventeinträge sowie der Wareninserate/-angebote ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für technisch oder organisatorisch bedingte Leistungsstörungen während Wartungsarbeiten; diese berechtigen nicht zur Minderung, Kündigung oder Geltendmachung von Ersatzansprüchen.

Voraussetzung für die Behebung von Störungen und Mängeln ist deren rechtzeitige Anzeige. Ansprüche aufgrund von Störungen und Mängeln, die der Plattformbetreiber nicht innerhalb von zwei Wochen nach erstmaliger Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Auftraggeber schriftlich angezeigt werden, sind ausgeschlossen.

Vom Plattformbetreiber erstellte Anbieter- und Eventeinträge sowie Wareninserate/-angebote gelten mit Veröffentlichung als abgenommen, spätestens jedoch 10 Tage nach Kenntnisnahme durch den Anbieter/Auftraggeber. Die Veröffentlichung des Eintrags wird dem Anbieter/Auftraggeber per E-Mail mitgeteilt.

Gewährleistung erfolgt vorrangig durch Nachbesserung.

Die Verjährungsfrist für Leistungsmängel auf Seiten des Plattformbetreibers ist, sofern diese nicht auf Vorsatz beruhen, auf 12 Monate verkürzt.

Der Plattformbetreiber haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Plattformbetreiber oder beauftragte Gehilfen beruhen. Die Haftung ist in jedem Falle der Höhe nach auf bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt und umfasst nicht Fälle höherer Gewalt.

Der Plattformbetreiber haftet nicht für die im Inhalt enthaltenen Behauptungen über Produkte/Waren und/oder Leistungen des Anbieters/Auftraggebers. Mögliche wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche, datenschutzrechtliche oder sonstige Rechtsverstöße von Maßnahmen liegen in der Verantwortung des Anbieters/Auftraggeber. Der Plattformbetreiber wird gegenüber dem Endkunden auf der Plattform durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Haftungsausschlüsse entsprechend auf diese Regelung hinweisen.

Der Anbieter/Auftraggeber hält den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Die Freistellung ist hinsichtlich der Kosten der Verteidigung beschränkt auf die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtsgebühren. Ein etwaiger Vergleich zwischen dem Plattformbetreiber und dem Anspruchsteller unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Anbieters/Auftraggebers. Der Anbieter/Auftraggeber wird den Anspruchsteller hierüber in Kenntnis setzen.

Sofern der Plattformbetreiber Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten des Anbieters/Auftraggebers erlangt, ist er berechtigt, die Verknüpfung zu den beanstandeten Seiten unverzüglich zu unterbinden

Für etwaige Nachteile aus der durch den Anbieter/Auftraggeber zu vertretenden unbefugten Verwendung seiner Zugangsdaten übernehmen wir keinerlei Haftung.

  • 10 Datenverarbeitung und Rechtseinräumung

Mit Auftragserteilung räumt der Anbieter/Auftraggeber dem Plattformbetreiber im zur Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang das Recht zur Speicherung, Be- und Verarbeitung sowie öffentlichen Zugänglichmachung seiner unternehmens- oder produktbezogenen Bilder, Logos, Videos und Texte auf beliebigen Webseiten und vergleichbaren, auch mobilen, Medien und Diensten ein.

Der Plattformbetreiber speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten des Anbieters/Auftraggebers unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich zur Erfüllung dieses Vertrages. Die vom Anbieter/Auftraggeber erhaltenen Daten (wie beispielsweise Anrede, Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) werden ausschließlich beim Anbieter/Auftraggeber erhoben, auf dem Server des Plattformbetreibers verarbeitet und genutzt, soweit dies für die Begründung, Ausführung, Änderung oder Beendigung dieses Vertrages erforderlich ist. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die Daten an von ihm beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Plattformbetreiber seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nachkommen kann. Der Anbieter/Auftraggeber kann die hier erteilte Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Der Anbieter/Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Teilnahme am Portal die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu berücksichtigen.

Ferner stimmt der Anbieter/Auftraggeber der Rechnungsstellung sowie einer Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der zur Auftragsdurchführung benötigten Anbieter- und Eventdaten und Waren-/Produktdaten und der damit verbundenen personenbezogenen Daten zu. Art und Umfang ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

Eine Weitergabe an nicht mit dem Vertragszweck befasste Dritte erfolgt nicht.

  • 11 Fristen

Die Auftragsfristen des Plattformbetreibers  sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Wird eine Frist überschritten, so kommt der Plattformbetreiber nur in Verzug, wenn er die Verzögerung zu vertreten hat. Bei höherer Gewalt oder bei anderen unvorhersehbaren, nicht zu vertretenden Hindernissen, tritt kein Verzug ein.

Der Anbieter/Auftraggeber kann Ersatz von Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Plattformbetreiber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

  • 12 Richtlinien und Korrekturen

mallorca.pro ist eine Adress- und Eventplattform für Firmen, Selbständige und Veranstalter. Deshalb muss das Angebot des Anbieters bzw. Veranstalters rechtlich absolut unbedenklich sein.

Der Plattformbetreiber kann die Freischaltung eines Anbieters/Auftraggebers auf mallorca.pro ablehnen, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein Anspruch auf die Freischaltung des Eintrags besteht nicht.

Bei Verstoß gegen diese Richtlinien ist der Plattformbetreiber berechtigt, die betroffenen Anbieter- und Eventeinträge und Wareninserate/-angebote ganz oder teilweise zu sperren und/oder den Vertrag fristlos zu kündigen.  Eine Rückerstattung entrichteter Entgelte erfolgt in solchen Fällen nicht.

Der Plattformbetreiber behält sich vor, die Veröffentlichung von Anbieter- und Eventeinträgen und Wareninseraten/-angeboten abzulehnen.

Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Anbieter- und Eventeinträge und Wareninserate/-angebote zu löschen, zu bearbeiten und zu korrigieren.

Der Plattformbetreiber darf Anbieter- und Eventeinträge und Wareninserate/-angebote hinsichtlich der Auffindbarkeit und der Suchmaschinenoptimierung (SEO) überarbeiten.

  • 13 Außendarstellung

Der Plattformbetreiber verpflichtet sich, die Plattformen in angemessenem Umfang zu bewerben. Die Parteien legen die Merkmale der Werbung gemeinsam fest, soweit im Rahmen der Werbung der Anbieter/Auftraggeber besonders herausgestellt werden soll. Sofern die Werbung für alle Anbieter/Auftraggeber auf den Plattformen gleichermaßen gelten soll, bleibt dem Plattformbetreiber das alleinige Bestimmungsrecht vorbehalten.

Der Anbieter/Auftraggeber erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Teilnahme an den Plattformen des Plattformbetreibers zu werben. Der Anbieter/Auftraggeber ist nicht befugt, hierfür Texte, Marken oder andere Kennzeichen des Plattformbetreibers zu nutzen, es sei denn, er holt zuvor eine schriftliche Genehmigung des Plattformbetreibers ein. Offizielle und unter dem Anbieter/Auftraggeber und dem Plattformbetreiber abgestimmte Werbemittel der Plattformen sind von diesem Verbot ausgenommen.

Der Plattformbetreiber erhält für die Dauer des Vertrages das Recht, mit der Teilnahme des Anbieters/Auftraggebers auf den Plattformen des Plattformbetreibers zu werben.

Die Parteien werden Pressemitteilungen, die über die übliche Werbung hinausgehen, zuvor miteinander abstimmen. Können sich die Parteien nicht einigen, behält der Plattformbetreiber das Recht, die letzte Entscheidung über eine Pressemitteilung zu treffen.

Für den Fall, dass der Anbieter/Auftraggeber eine seiner vorstehend benannten Pflichten verletzten sollte, zahlt er eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR an den Plattformbetreiber, die sofort und ohne Abzüge fällig ist. Etwaige Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

  • 14 Geheimhaltung und Kundenschutz

Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Sämtliche wechselseitig ausgetauschten Geschäftsunterlagen sind sorgfältig in den eigenen Geschäftsräumen zu verwahren und vor Einsichtnahme Unbefugter zu schützen.

Die Parteien verpflichten sich, es zu unterlassen, Mitarbeiter der anderen Partei abzuwerben.

  • 15 Datensicherung

Der Plattformbetreiber führt keine Datensicherung der vom Anbieter/Auftraggeber eingestellten Inhalte und der vom Anbieter/Auftraggeber empfangenen E-Mails durch. Der Anbieter/Auftraggeber ist für die etwaige Datensicherung selbst verantwortlich.

  • 16 Rechtsnachfolge

Der Plattformbetreiber ist berechtigt, die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Er wird die Übertragung dem Anbieter/Auftraggeber schriftlich zur Kenntnis bringen.

Im Falle einer Übertragung durch den Plattformbetreiber steht dem Anbieter/Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Die Kündigung muss binnen 14 Tagen nach Eingang der Übertragungsmitteilung schriftlich beim Plattformbetreiber eingehen. Sie wird wirksam zum Zeitpunkt des Eingangs beim Portalbetreiber.

  • 17 Schlussbestimmungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Anbieters/Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

Es gilt das Recht des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz des Plattformbetreibers, sofern der Anbieter/Auftraggeber Unternehmer ist.

Gerichtsstand ist der Sitz des Plattformbetreibers, sofern der Anbieter/Auftraggeber Unternehmer ist.

Die Vertragssprache ist spanisch / deutsch.

Sämtliche Änderungen dieser Allgemeinen Nutzungsbedingungen einschließlich der Textformklausel bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des Möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Vereinbarungsergänzungen notwendig werden.

Das Inkrafttreten der AGB / Nutzungsbedingungen bedarf nicht der Unterschriften. Die AGB sind frei ersichtlich auf der Internetseite der Mediagroup Balear SL