Beschreibung
Güter Vorteilhafte Lösungen: so schützen Sie sich und Ihre Familie
Grundstücks GbR (sociedad civil) versus Miteigentumsanteile
Wenn mehr als eine Person, z.B. ein Ehepaar eine Immobilie erwirbt, steht Ihnen ein einfaches Instrument zur Verfügung, das Sie kennen sollten. Prüfen Sie schon beim Vorvertrag den Erwerb als sociedad civil, das entspricht der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bzw. in der Schweiz der einfachen Gesellschaft. Sonst landen Sie unvermittelt an einem Punkt, den Sie nicht vermuten. Sie erwerben sonst nicht gemeinsam eine Immobilie, sondern zwei rechtlich voneinander weitgehend unabhängige Miteigentumsanteile. Die Makler wissen das oft nicht, die Anwälte beraten dazu nur selten, die Notare beurkunden, was man ihnen vorträgt. Die sociedad civil ist grundbuchfähig. Sie ermöglicht Eltern minderjähriger Kinder auch beim Verlust eines Elternteils die weitere Verwaltung der Immobilie in Eigenregie. Denn für den Fall, dass Sie die Immobilie finanziert haben, dürfen die Eltern ihre minderjährigen Kinder nicht bei Verträgen mit der Bank vertreten; sie dürfen aber sehr wohl eine Familien-GbR vertreten. Die sociedad civil sichert Senioren gegen direkte Zugriffe in ihre Immobilie. Das könnte erfolgen, wenn einer zum Pflegefall wird und die Kosten der Heimunterbringung nicht aus laufendem Einkommen oder freiem Vermögen bezahlt werden können. Der Zugriff auf den Anteil an einer sociedad civil ist zwar möglich, führt aber nicht zum Verlust des Eigentums und des Wohnrechts in dem Haus. Denn die sociedad kann jedem ein lebzeitliches, im Grundbuch gesichertes Wohn- oder Nießbrauchsrecht einräumen. Schon zu Lebzeiten können stufenweise Anteile übertragen und je nach persönlicher Situation steuerliche Freibeträge mehrfach genutzt werden. artax schaut nicht nur auf die nationalen Aspekte des Steuerrechts, sondern hat die Wirkung in allen betroffenen Ländern im Auge.
Güterstandsschaukel
Wem in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft was gehört, bestimmt sich nach dem ehelichen Güterrecht. Dieses richtet sich nach dem Land, in dem man die erste Zeit der Ehe gemeinsam gelebt hat. Sie können seit Jahren in Spanien leben, haben aber noch immer ihr früheres Güterrecht, während die allgemeinen Wirkungen inzwischen nach spanischem Recht beurteilt werden. Wer im deutschen gesetzlichen Güter stand lebt, kann durch Doppelwechsel des Güter standes Ver mögen steuerfrei übertragen. Was so übertragen wurde, unterliegt nicht mehr der Erbschaft, damit auch nicht der Erbschaftsteuer. Zudem wird das Vermögen dann von beiden Partnern auf die nachfolgende Generation übertragen, was erneut Steuern spart.
Unternehmer im Home-Office
Arbeiten im Home-Office ist die neue Normalität auch für Unternehmer. Sollten Sie Anteile an einer in Deutschland ansässigen GmbH oder UG halten und zugleich in ihrem Eigenheim in Spanien für diese Gesellschaft arbeiten, dann kann eine grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung entstehen (lt. Urteil des BFH). Das Home-Office gilt dann als „Besitzgesellschaft“, die GmbH gilt als Betriebsgesellschaft. Die Anteile an der GmbH werden steuerlich dann dem Home-Office in Spanien zugeordnet mit der Folge, dass der Gesellschafter in Deutschland besteuert wird, als hätte er die Anteile verkauft. Das kann katastrophale Folgen haben, die man durch gut überlegte Gestaltung vermeiden kann. Wenn Sie die Gesellschaft von Spanien aus leiten, gilt die deutsche GmbH nach dem DBA als in Spanien ansässig und wird hier steuerpflichtig. Deutschland besteuert dann den „Wegzug“ der GmbH“. Selbst wenn man die Betriebsaufspaltung wie auch den Wegzug vermeidet, wird bei hinreichender Nutzung dennoch das Home-Office zur steuerlichen Betriebsstätte des Arbeitgebers. artax berät Arbeitnehmer und Unternehmer nicht nur in Steuerfragen, sondern beachtet alle steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte, auch die Sozialversicherung vor dem Hintergrund des neuen Rahmenabkommens der EU.
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